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Zweck des neuen Produkthaftpflichtgesetzes ist es, den Verbraucher besser zu schützen. Es genügt, zu beweisen, dass der Schaden durch das Produkt entstanden ist. Der Hersteller, der Importeur und der Händler können belangt werden, ohne dass ein Verschulden nachgewiesen werden muss.
Ein Produkt ist dann fehlerhaft, wenn:
| es nicht die zu erwartende Sicherheit bietet | |
| Art und Weise der Darbietung bei der Inverkehrsetzung | |
| Gebrauchsanweisungen unklar, irreführend oder nicht vorhanden sind |
Für das sogenannte Entwicklungsrisiko besteht keine Haftung. Dazu muss der Nachweis erbracht werden, dass das Produkt nach dem Stand der Technik und der Wissenschaft entwickelt, produziert und angeboten wurde.
last update 17.11.02